E-Rechnung · Handwerk & Service

E-Rechnung Pflicht 2027: Was Betriebe jetzt tun müssen

Aktualisiert am · von DispatchPing

Seit 2025 müssen alle Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen empfangen können. Ab dem 1. Januar 2027 müssen die ersten sie auch ausstellen, ab 2028 alle. Hier stehen die Fristen nach § 27 Absatz 38 UStG, die Ausnahmen, die Wahl zwischen XRechnung und ZUGFeRD und was beim Empfang zu prüfen ist.

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Inhalt

01

Die Fristen auf einen Blick

Die Pflicht gilt für Rechnungen zwischen Unternehmen, die beide im Inland ansässig sind (§ 14 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 UStG). Maßgeblich ist der Tag der Leistung, nicht das Rechnungsdatum.

AbWas giltFür wen
01.01.2025E-Rechnungen empfangen können, ein E-Mail-Postfach genügtAlle Unternehmen, auch Kleinunternehmer
01.01.2025 bis 31.12.2026Papier und PDF dürfen weiter verschickt werden, PDF nur mit Zustimmung des EmpfängersAlle
01.01.2027E-Rechnungen ausstellenBetriebe mit mehr als 800.000 Euro Gesamtumsatz im Vorjahr
01.01.2027 bis 31.12.2027Papier und PDF noch erlaubtBetriebe bis 800.000 Euro Vorjahresumsatz
01.01.2028E-Rechnungen ausstellenAlle Unternehmen

02

Wer keine E-Rechnung ausstellen muss

Einige Rechnungen dürfen auch nach 2027 als Papier oder PDF verschickt werden. Empfangen müssen aber auch diese Betriebe E-Rechnungen.

  • Rechnungen an Privatkunden: Die Pflicht gilt nur zwischen Unternehmen.
  • Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro brutto (§ 33 UStDV).
  • Fahrausweise (§ 34 UStDV).
  • Kleinunternehmer nach § 19 UStG beim Ausstellen (§ 34a UStDV).
  • Steuerfreie Leistungen nach § 4 Nummer 8 bis 29 UStG, etwa Vermietung von Wohnraum.

03

XRechnung oder ZUGFeRD

Eine E-Rechnung ist ein strukturierter Datensatz nach der europäischen Norm EN 16931, den ein Programm lesen kann. Eine PDF-Datei allein ist keine E-Rechnung, auch wenn sie per E-Mail kommt.

Für Handwerks- und Servicebetriebe ist ZUGFeRD meist die einfachere Wahl: Der Kunde sieht ein normales PDF, die Buchhaltung liest die Daten. Öffentliche Auftraggeber verlangen in der Regel die XRechnung.

FormatAufbauGeeignet für
XRechnungReine XML-Datei (CII oder UBL), deutscher Standard der EN 16931Behörden und Kunden, die XML direkt verarbeiten
ZUGFeRDPDF/A-3 mit eingebetteter XML-DateiGeschäftskunden aller Art, lesbar für Mensch und Programm
ZUGFeRD MINIMUM, BASIC WLNur Teile der Rechnungsdaten im XMLKeine E-Rechnung im Sinne des § 14 UStG
PDF, Scan, WordBild oder Text ohne strukturierte DatenNur noch in der Übergangszeit und für Privatkunden

04

E-Rechnungen empfangen und prüfen

Für den Empfang reicht ein E-Mail-Postfach. Sie müssen die Datei aber lesen können: Eine XRechnung ist eine XML-Datei, die ohne passendes Programm wie Quelltext aussieht.

Bei ZUGFeRD gilt der XML-Teil. Weicht das sichtbare PDF davon ab, zählen die Daten im XML. Prüfen Sie deshalb die Datei selbst und nicht nur die Ansicht, bevor Sie zahlen und die Vorsteuer ziehen.

Bewahren Sie die E-Rechnung im Original auf, also die XML-Datei und nicht einen Ausdruck. Die Frist beträgt acht Jahre (§ 14b Absatz 1 UStG).

  • Ist es ein zulässiges Format (XRechnung, ZUGFeRD ab Profil BASIC)?
  • Besteht die Datei die offiziellen Prüfregeln (EN 16931, XRechnung)?
  • Stimmen Beträge, Steuersatz und Leistungszeitraum mit dem Auftrag?
  • Sind Ihr Name und Ihre Anschrift korrekt?

05

Was Servicebetriebe jetzt tun

Wer 2026 noch PDF-Rechnungen schreibt, hat Zeit bis Ende 2026, bei einem Umsatz bis 800.000 Euro bis Ende 2027. Die Umstellung ist kleiner als oft befürchtet, wenn Sie früh anfangen.

DispatchPing plant die Einsätze Ihrer Techniker. Für Rechnung und Prüfung gibt es unsere kostenlosen Werkzeuge: einen Generator für ZUGFeRD- und XRechnungs-Dateien und einen Prüfer, der eingehende E-Rechnungen im Browser gegen die offiziellen Regeln testet.

  • Ein Postfach für eingehende Rechnungen festlegen und dem Steuerbüro nennen.
  • Klären, wie Buchhaltung oder Steuerbüro die XML-Dateien übernehmen.
  • Das Rechnungsprogramm auf ZUGFeRD oder XRechnung umstellen.
  • Für 2027 den Vorjahresumsatz 2026 prüfen: über 800.000 Euro gilt die Pflicht ab Januar.

Häufige Fragen

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Quellen6

  1. 01§ 27 Absatz 38 UStG: Übergangsregeln zur E-Rechnunggesetze-im-internet.de
  2. 02§ 14 UStG: Ausstellung von Rechnungengesetze-im-internet.de
  3. 03§ 14b UStG: Aufbewahrung von Rechnungengesetze-im-internet.de
  4. 04§ 33 UStDV: Rechnungen über Kleinbeträgegesetze-im-internet.de
  5. 05§ 34a UStDV: Rechnungen von Kleinunternehmerngesetze-im-internet.de
  6. 06BMF: Fragen und Antworten zur E-Rechnungbundesfinanzministerium.de