Inhalt
01
Die Fristen auf einen Blick
Die Tabelle nennt die wiederkehrenden Prüfungen und Wartungen, die ein Wartungsbetrieb einplant, und die Kontrollen, die beim Betreiber liegen. Stand der Quellen: Oktober 2026.
| Einrichtung | Wie oft | Was | Wer | Grundlage |
|---|---|---|---|---|
| Tragbare Feuerlöscher | alle 2 Jahre | Instandhaltung mit Kontrolle des Geräteinneren | Sachkundiger | ASR A2.2 Nr. 7.4.2, DIN 14406-4 |
| Tragbare Feuerlöscher | vierteljährlich | Sichtkontrolle | Betreiber | Herstellerangaben |
| Feuerlöscher als Druckbehälter | nach 5 und nach 10 Jahren, nur wenn der Behälter geöffnet oder neu befüllt wird | Innere Prüfung, Festigkeitsprüfung | befähigte Person, bei CO2-Löschern die ZÜS | Betriebssicherheitsverordnung |
| Wandhydranten an nasser Löschwasseranlage | jährlich | Instandhaltung | Sachkundiger | DIN 14462, DIN EN 671-3 |
| Wandhydranten Typ S an der Trinkwasserinstallation | alle 2 Jahre | Instandhaltung | Sachkundiger | DIN 14462 |
| Löschschläuche an Wandhydranten | alle 5 Jahre | Druckprüfung | Sachkundiger | DIN EN 671-3 |
| Brandmeldeanlagen | vierteljährlich | Inspektion | Elektrofachkraft | DIN VDE 0833-1 |
| Brandmeldeanlagen | jährlich | Wartung | Elektrofachkraft | DIN VDE 0833-1 |
| Punktförmige Melder in Brandmeldeanlagen | nach 5 Jahren, mit Verschmutzungskompensation nach 8 | Austausch | Elektrofachkraft | DIN 14675-1 |
| Natürliche Rauch- und Wärmeabzugsanlagen | jährlich | Sicht- und Funktionsprüfung | Sachkundiger | DIN 18232-2, DIN EN 12101-2 |
| Maschinelle Rauchabzugsanlagen | halbjährlich | Sicht- und Funktionsprüfung | Sachkundiger | DIN 18232-3, DIN EN 12101-3 |
| Feuer- und Rauchschutztüren | jährlich | Sicht- und Funktionsprüfung | Sachkundiger | Zulassung und Wartungsanleitung des Herstellers, ASR A1.7 |
| Feststellanlagen | jährlich | Wartung | Fachkraft für Feststellanlagen | DIN 14677 |
| Feststellanlagen | monatlich, nach zwölf Monaten ohne Mangel vierteljährlich | Überprüfung | Betreiber oder eingewiesene Person | DIN 14677 |
| Sprinkleranlagen | halbjährlich, jährlich | Instandhaltung, erweiterte Instandhaltung | Errichterfirma | VdS CEA 4001 |
| Rauchwarnmelder | jährlich | Sicht- und Funktionsprüfung | Betreiber | DIN 14676 |
| Prüfpflichtige Anlagen in Sonderbauten | alle 3 Jahre | Prüfung von Wirksamkeit und Betriebssicherheit | Prüfsachverständiger | Muster-Prüfverordnung § 2, in den Ländern verschieden umgesetzt |
02
Wer was prüfen darf
Die Tabelle nennt für jede Prüfung, wer sie machen darf. Die Begriffe sind in der DGUV Information 205-040 bestimmt, hier kurz zusammengefasst:
- Sachkundiger: hat Ausbildung, Erfahrung, Prüfmittel und Herstellerinformationen, um die Einrichtung nach dem Stand der Technik zu prüfen und instand zu halten. Für Feuerlöscher nennt die ASR A2.2 Sachkundige nach DIN 14406-4.
- Befähigte Person: prüft Arbeitsmittel nach der Betriebssicherheitsverordnung, etwa den Druckbehälter eines Feuerlöschers. Die Anforderungen stehen in der TRBS 1203.
- Elektrofachkraft: kann elektrische Arbeiten aufgrund von Ausbildung und Erfahrung beurteilen, für Brandmeldeanlagen nach DIN VDE 0833-1 gefordert.
- Prüfsachverständiger: nach Bauordnungsrecht anerkannt, prüft in Sonderbauten wie Versammlungsstätten, Krankenhäusern oder Hochhäusern.
- ZÜS: Sachverständige einer zugelassenen Überwachungsstelle, für die Prüfungen nach Anhang 2 der Betriebssicherheitsverordnung.
- Betreiber: wer die Anlage betreibt. Bei ihm liegen die einfachen, häufigen Kontrollen.
03
Was das für deinen Wartungsplan heißt
Ein Objekt hat selten nur eine Einrichtung. In einem Bürogebäude stehen Feuerlöscher mit zweijähriger Frist neben Feststellanlagen mit jährlicher Wartung und einer Brandmeldeanlage, die jedes Quartal inspiziert wird. Geplant wird deshalb nicht pro Gerät, sondern pro Besuch.
Wer die Fristen eines Objekts zu wenigen Besuchen bündelt, spart Anfahrten. Wer dabei eine Frist reißt, hat einen Mangel beim Kunden. Der Plan muss beides abwägen.
- Halte je Objekt fest, welche Einrichtungen es gibt und wann jede zuletzt geprüft oder gewartet wurde.
- Die nächste Fälligkeit ist das letzte Datum plus das Intervall. Kürzere Fristen des Herstellers gehen vor, längere darf der Arbeitgeber anwenden (ASR A2.2 Nr. 7.4.2).
- Plane eine Prüfung vor der Woche, in der sie fällig wird. Dann kippt ein Ausfall oder ein Notfall sie nicht über die Frist.
- Bündle die Fälligkeiten eines Objekts zu einem Besuch, solange jede Frist gehalten wird, und schick einen Techniker, der für alle Einrichtungen dort die Sachkunde hat.
04
Fristen im Wochenplan halten
In der Auftragsliste bekommt jeder Auftrag sein Fälligkeitsdatum, so wie es aus deiner Wartungssoftware oder deiner Tabelle kommt. DispatchPing plant die Woche so, dass jeder Auftrag vor seiner Frist erledigt wird, wenn das mit den verfügbaren Technikern und deren Sachkunde geht.
Geht es nicht, steht der Auftrag im Ausnahmebericht, mit Grund. So siehst du am Montag, welche Frist in Gefahr ist, und nicht erst, wenn der Kunde anruft.
Was DispatchPing heute nicht macht: Es rechnet die nächste Fälligkeit nicht selbst aus dem Intervall aus. Das Datum gibst du in der Liste an.
Ohne Software lernen
Schick uns deine Liste. Du bekommst den Wochenplan zurück.
- 01Liste schickenAufträge und Techniker, so wie sie sind: Excel, CSV oder ein Foto der Liste. Dazu die Woche, die geplant werden soll.
- 02Wir melden unsWir bestätigen, was wir gelesen haben, und fragen nach, wo eine Adresse oder Qualifikation fehlt.
- 03Plan zurückDer Wochenplan als Excel, für jeden Techniker sein Tourenblatt als PDF zum Weiterleiten, dazu eine Kalenderdatei und der Bericht, was offen bleibt.
WhatsApp folgt später. Bis dahin schickst du die Liste per E-Mail.
Den ersten Plan erstellen wir kostenlos mit dir.
Wir nutzen deine Daten nur, um deinen Plan zu erstellen.
Häufige Fragen
Fristen in den Wochenplan bringen
Schick uns deine Wartungsliste mit den Fälligkeiten. Wir rechnen daraus den Wochenplan und sagen dir, welche Frist sich nicht halten lässt.
Quellen4
- 01ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände (BAuA), Nr. 7.4 Instandhaltung und Prüfung, in der Fassung der Änderung GMBl 2025, S. 365baua.de
- 02DGUV Information 205-040 Prüffristen im Brandschutz, mit den Tabellen Feuerlöscheinrichtungen (17.07.2024), Brandbekämpfungseinrichtungen (17.07.2024), Branderkennungs- und Alarmierungsanlagen (08.01.2026), Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (17.07.2024), Rauch- und Feuerschutzabschlüsse (04.08.2026), Löschanlagen (04.03.2026)publikationen.dguv.de
- 03Muster-Prüfverordnung (ARGEBAU), § 2 Prüfungenis-argebau.de
- 04Betriebssicherheitsverordnunggesetze-im-internet.de