Ratgeber · Brandschutz

Prüffristen im Brandschutz

Aktualisiert am · von DispatchPing

Welche Brandschutzeinrichtung wie oft geprüft und gewartet wird, von wem und nach welcher Regel: die Fristen aus ASR A2.2, den Normen und der Muster-Prüfverordnung in einer Tabelle, gelesen in den Tabellen der DGUV Information 205-040. Für Wartungsbetriebe, die daraus ihren Wartungsplan bauen, und für Betreiber, die wissen wollen, was fällig ist.

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Inhalt

01

Die Fristen auf einen Blick

Die Tabelle nennt die wiederkehrenden Prüfungen und Wartungen, die ein Wartungsbetrieb einplant, und die Kontrollen, die beim Betreiber liegen. Stand der Quellen: Oktober 2026.

EinrichtungWie oftWasWerGrundlage
Tragbare Feuerlöscheralle 2 JahreInstandhaltung mit Kontrolle des GeräteinnerenSachkundigerASR A2.2 Nr. 7.4.2, DIN 14406-4
Tragbare FeuerlöschervierteljährlichSichtkontrolleBetreiberHerstellerangaben
Feuerlöscher als Druckbehälternach 5 und nach 10 Jahren, nur wenn der Behälter geöffnet oder neu befüllt wirdInnere Prüfung, Festigkeitsprüfungbefähigte Person, bei CO2-Löschern die ZÜSBetriebssicherheitsverordnung
Wandhydranten an nasser LöschwasseranlagejährlichInstandhaltungSachkundigerDIN 14462, DIN EN 671-3
Wandhydranten Typ S an der Trinkwasserinstallationalle 2 JahreInstandhaltungSachkundigerDIN 14462
Löschschläuche an Wandhydrantenalle 5 JahreDruckprüfungSachkundigerDIN EN 671-3
BrandmeldeanlagenvierteljährlichInspektionElektrofachkraftDIN VDE 0833-1
BrandmeldeanlagenjährlichWartungElektrofachkraftDIN VDE 0833-1
Punktförmige Melder in Brandmeldeanlagennach 5 Jahren, mit Verschmutzungskompensation nach 8AustauschElektrofachkraftDIN 14675-1
Natürliche Rauch- und WärmeabzugsanlagenjährlichSicht- und FunktionsprüfungSachkundigerDIN 18232-2, DIN EN 12101-2
Maschinelle RauchabzugsanlagenhalbjährlichSicht- und FunktionsprüfungSachkundigerDIN 18232-3, DIN EN 12101-3
Feuer- und RauchschutztürenjährlichSicht- und FunktionsprüfungSachkundigerZulassung und Wartungsanleitung des Herstellers, ASR A1.7
FeststellanlagenjährlichWartungFachkraft für FeststellanlagenDIN 14677
Feststellanlagenmonatlich, nach zwölf Monaten ohne Mangel vierteljährlichÜberprüfungBetreiber oder eingewiesene PersonDIN 14677
Sprinkleranlagenhalbjährlich, jährlichInstandhaltung, erweiterte InstandhaltungErrichterfirmaVdS CEA 4001
RauchwarnmelderjährlichSicht- und FunktionsprüfungBetreiberDIN 14676
Prüfpflichtige Anlagen in Sonderbautenalle 3 JahrePrüfung von Wirksamkeit und BetriebssicherheitPrüfsachverständigerMuster-Prüfverordnung § 2, in den Ländern verschieden umgesetzt

02

Wer was prüfen darf

Die Tabelle nennt für jede Prüfung, wer sie machen darf. Die Begriffe sind in der DGUV Information 205-040 bestimmt, hier kurz zusammengefasst:

  • Sachkundiger: hat Ausbildung, Erfahrung, Prüfmittel und Herstellerinformationen, um die Einrichtung nach dem Stand der Technik zu prüfen und instand zu halten. Für Feuerlöscher nennt die ASR A2.2 Sachkundige nach DIN 14406-4.
  • Befähigte Person: prüft Arbeitsmittel nach der Betriebssicherheitsverordnung, etwa den Druckbehälter eines Feuerlöschers. Die Anforderungen stehen in der TRBS 1203.
  • Elektrofachkraft: kann elektrische Arbeiten aufgrund von Ausbildung und Erfahrung beurteilen, für Brandmeldeanlagen nach DIN VDE 0833-1 gefordert.
  • Prüfsachverständiger: nach Bauordnungsrecht anerkannt, prüft in Sonderbauten wie Versammlungsstätten, Krankenhäusern oder Hochhäusern.
  • ZÜS: Sachverständige einer zugelassenen Überwachungsstelle, für die Prüfungen nach Anhang 2 der Betriebssicherheitsverordnung.
  • Betreiber: wer die Anlage betreibt. Bei ihm liegen die einfachen, häufigen Kontrollen.

03

Was das für deinen Wartungsplan heißt

Ein Objekt hat selten nur eine Einrichtung. In einem Bürogebäude stehen Feuerlöscher mit zweijähriger Frist neben Feststellanlagen mit jährlicher Wartung und einer Brandmeldeanlage, die jedes Quartal inspiziert wird. Geplant wird deshalb nicht pro Gerät, sondern pro Besuch.

Wer die Fristen eines Objekts zu wenigen Besuchen bündelt, spart Anfahrten. Wer dabei eine Frist reißt, hat einen Mangel beim Kunden. Der Plan muss beides abwägen.

  • Halte je Objekt fest, welche Einrichtungen es gibt und wann jede zuletzt geprüft oder gewartet wurde.
  • Die nächste Fälligkeit ist das letzte Datum plus das Intervall. Kürzere Fristen des Herstellers gehen vor, längere darf der Arbeitgeber anwenden (ASR A2.2 Nr. 7.4.2).
  • Plane eine Prüfung vor der Woche, in der sie fällig wird. Dann kippt ein Ausfall oder ein Notfall sie nicht über die Frist.
  • Bündle die Fälligkeiten eines Objekts zu einem Besuch, solange jede Frist gehalten wird, und schick einen Techniker, der für alle Einrichtungen dort die Sachkunde hat.

04

Fristen im Wochenplan halten

In der Auftragsliste bekommt jeder Auftrag sein Fälligkeitsdatum, so wie es aus deiner Wartungssoftware oder deiner Tabelle kommt. DispatchPing plant die Woche so, dass jeder Auftrag vor seiner Frist erledigt wird, wenn das mit den verfügbaren Technikern und deren Sachkunde geht.

Geht es nicht, steht der Auftrag im Ausnahmebericht, mit Grund. So siehst du am Montag, welche Frist in Gefahr ist, und nicht erst, wenn der Kunde anruft.

Was DispatchPing heute nicht macht: Es rechnet die nächste Fälligkeit nicht selbst aus dem Intervall aus. Das Datum gibst du in der Liste an.

Ohne Software lernen

Schick uns deine Liste. Du bekommst den Wochenplan zurück.

  1. 01Liste schickenAufträge und Techniker, so wie sie sind: Excel, CSV oder ein Foto der Liste. Dazu die Woche, die geplant werden soll.
  2. 02Wir melden unsWir bestätigen, was wir gelesen haben, und fragen nach, wo eine Adresse oder Qualifikation fehlt.
  3. 03Plan zurückDer Wochenplan als Excel, für jeden Techniker sein Tourenblatt als PDF zum Weiterleiten, dazu eine Kalenderdatei und der Bericht, was offen bleibt.

WhatsApp folgt später. Bis dahin schickst du die Liste per E-Mail.

Den ersten Plan erstellen wir kostenlos mit dir.

Wir nutzen deine Daten nur, um deinen Plan zu erstellen.

app.dispatchping.com / beispiel / e-mail

Häufige Fragen

Fristen in den Wochenplan bringen

Schick uns deine Wartungsliste mit den Fälligkeiten. Wir rechnen daraus den Wochenplan und sagen dir, welche Frist sich nicht halten lässt.

Quellen4

  1. 01ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände (BAuA), Nr. 7.4 Instandhaltung und Prüfung, in der Fassung der Änderung GMBl 2025, S. 365baua.de
  2. 02DGUV Information 205-040 Prüffristen im Brandschutz, mit den Tabellen Feuerlöscheinrichtungen (17.07.2024), Brandbekämpfungseinrichtungen (17.07.2024), Branderkennungs- und Alarmierungsanlagen (08.01.2026), Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (17.07.2024), Rauch- und Feuerschutzabschlüsse (04.08.2026), Löschanlagen (04.03.2026)publikationen.dguv.de
  3. 03Muster-Prüfverordnung (ARGEBAU), § 2 Prüfungenis-argebau.de
  4. 04Betriebssicherheitsverordnunggesetze-im-internet.de