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Überstunden Rechner: brutto und netto
Tragen Sie Ihre Überstunden, den Zuschlag und Ihr Monatsgehalt ein: Der Rechner zeigt, was die Auszahlung brutto bringt und was davon netto bleibt. Die Lohnsteuer rechnet er nach dem amtlichen Programmablaufplan 2026 des Bundesfinanzministeriums, die Sozialabgaben mit den Werten für 2026. Eine Tabelle zeigt jeden Abzug mit und ohne Überstunden.
Stand: 10.10.2026
So funktioniert's
- 01Tragen Sie die Überstunden ein, die ausgezahlt werden, und den vereinbarten Zuschlag; ohne Zuschlag tragen Sie 0 ein.
- 02Geben Sie Ihr Monatsbruttogehalt und die Wochenarbeitszeit ein; haben Sie einen festen Stundenlohn, tragen Sie ihn zusätzlich ein.
- 03Wählen Sie Steuerklasse, Bundesland, Kirchensteuer und Kinder und tragen Sie den Zusatzbeitrag Ihrer Krankenkasse ein.
- 04Lesen Sie Brutto und Netto der Auszahlung ab, prüfen Sie jeden Abzug in der Tabelle und speichern Sie das Ergebnis als PDF oder CSV.
Netto der Auszahlung
300,13 €
Was zusätzlich auf Ihrem Konto ankommt: Monatsnetto mit minus ohne Überstunden.
- Brutto der Auszahlung
- 560,23 €
- Abzüge auf die Auszahlung
- 260,10 €
- Davon bleiben
- 53,6 %
- Brutto je Überstunde
- 28,01 €
Überstunden mal Stundenlohn, mit Zuschlag.
Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und Sozialabgaben, die die Auszahlung zusätzlich kostet.
Netto im Verhältnis zum Brutto der Auszahlung.
Stundenlohn mit Zuschlag.
Von den Überstunden bleibt anteilig weniger übrig als von Ihrem Gehalt, weil sie zum Monatsgehalt hinzukommen und höher besteuert werden.
Abzüge im Monat der Auszahlung
- Bruttolohn
- Ohne Überstunden3.800,00 €
- Mit Überstunden4.360,23 €
- Auf die Überstunden560,23 €
- Lohnsteuer
- Ohne Überstunden476,08 €
- Mit Überstunden614,33 €
- Auf die Überstunden138,25 €
- Solidaritätszuschlag
- Ohne Überstunden0,00 €
- Mit Überstunden0,00 €
- Auf die Überstunden0,00 €
- Kirchensteuer
- Ohne Überstunden0,00 €
- Mit Überstunden0,00 €
- Auf die Überstunden0,00 €
- Krankenversicherung
- Ohne Überstunden332,50 €
- Mit Überstunden381,52 €
- Auf die Überstunden49,02 €
- Pflegeversicherung
- Ohne Überstunden91,20 €
- Mit Überstunden104,65 €
- Auf die Überstunden13,45 €
- Rentenversicherung
- Ohne Überstunden353,40 €
- Mit Überstunden405,50 €
- Auf die Überstunden52,10 €
- Arbeitslosenversicherung
- Ohne Überstunden49,40 €
- Mit Überstunden56,68 €
- Auf die Überstunden7,28 €
- Nettolohn
- Ohne Überstunden2.497,42 €
- Mit Überstunden2.797,55 €
- Auf die Überstunden300,13 €
Überstunden auszahlen: dieser Rechner, übliche Überstundenrechner und Brutto-Netto-Rechner
Brutto mit Zuschlag
- Dieser Rechner
- aus Gehalt und Wochenstunden oder Stundenlohn
- Übliche Überstundenrechner
- nur mit Stundenlohn
- Brutto-Netto-Rechner
- selbst ausrechnen
Netto der Auszahlung
- Dieser Rechner
- Monatsnetto mit und ohne Überstunden verglichen
- Übliche Überstundenrechner
- fehlt meist
- Brutto-Netto-Rechner
- zweimal rechnen und abziehen
Lohnsteuer 2026
- Dieser Rechner
- amtlicher Rechenweg des BMF
- Übliche Überstundenrechner
- nicht enthalten
- Brutto-Netto-Rechner
- meist enthalten
Abzüge einzeln
- Dieser Rechner
- Tabelle mit und ohne Überstunden
- Übliche Überstundenrechner
- nicht enthalten
- Brutto-Netto-Rechner
- nur für das ganze Monatsgehalt
Ergebnis weitergeben
- Dieser Rechner
- PDF, CSV oder kopieren
- Übliche Überstundenrechner
- selten
- Brutto-Netto-Rechner
- selten
Annahmen und Quellen
- Stundenlohn
- Monatsgehalt geteilt durch Wochenarbeitszeit mal 4,348 Wochen je Monat, oder der vereinbarte Stundenlohn.
- Faktor 4,348 wie § 24 Abs. 3 TVöD
- Brutto
- Überstunden mal Stundenlohn mal (1 + Zuschlag), auf den Cent gerundet.
- Rechenregel dieses Rechners
- Versteuerung
- Überstundenvergütung ist laufender Arbeitslohn; sie wird mit dem Gehalt des Auszahlungsmonats versteuert.
- R 39b.2 Abs. 1 Nr. 3 LStR
- Netto
- Monatsnetto mit Überstunden minus Monatsnetto ohne Überstunden.
- Rechenregel dieses Rechners
- Lohnsteuer
- Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Bemessungsgrundlage der Kirchensteuer nach dem amtlichen Programmablaufplan 2026.
- BMF, Programmablaufplan Lohnsteuer 2026
- Kirchensteuer
- 8 % in Baden-Württemberg und Bayern, 9 % in den anderen Ländern; Bruchteile eines Cents entfallen.
- Kirchensteuergesetze der Länder
- Kinderfreibeträge
- 1,0 je Kind in Steuerklasse III und IV, 0,5 in I und II, keine in V und VI; sie wirken auf Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.
- § 38b Abs. 2 EStG
- Krankenversicherung
- 7,3 % plus die Hälfte des Zusatzbeitrags, bis 5.812,50 € im Monat; Zusatzbeitrag 2026 im Schnitt 2,9 %.
- §§ 241, 242a SGB V; BMG, Bekanntmachung vom 7.11.2025
- Pflegeversicherung
- 1,8 % (Sachsen 2,3 %), ohne Kinder 0,6 % mehr, vom 2. bis 5. Kind je 0,25 % weniger; bis 5.812,50 € im Monat.
- § 55 SGB XI
- Renten- und Arbeitslosenversicherung
- 9,3 % und 1,3 %, bis 8.450 € im Monat.
- § 158 SGB VI, § 341 SGB III; Rechengrößen 2026
- Geltungsbereich
- Gesetzlich krankenversichert, Monatsgehalt über 2.000 € (kein Minijob, kein Übergangsbereich), ohne Kinderlosenzuschlag erst ab 23 Jahren.
- Rechenregel dieses Rechners
Häufige Fragen
Überstunden einplanen, bevor sie entstehen
DispatchPing erstellt aus Auftragsliste und Technikerliste einen Wochenplan, der Schichtregeln und Qualifikationen berücksichtigt.