Kostenloses Werkzeug · ohne Anmeldung
Zeiterfassung kostenlos online
Ein Timer für Ihre Arbeitszeit: bei Arbeitsbeginn starten, für die Pause anhalten, am Ende beenden. Die Zeiterfassung zeigt die Stunden je Tag, Woche und Monat, rechnet Überstunden gegen Ihre Wochenstunden und prüft Pausen und Ruhezeiten. Ohne Anmeldung und ohne App: Die Einträge werden in Ihrem Browser gespeichert, nicht bei uns.
Stand: 11.10.2026
So funktioniert's
- 01Bei Arbeitsbeginn „Arbeitszeit starten“ tippen; am Handy die Seite als Lesezeichen auf den Startbildschirm legen.
- 02Für die Pause „Pause“, danach „Weiter“; bei Arbeitsende „Beenden“.
- 03Vergessen zu starten? „Eintrag nachtragen“, oder einen Eintrag antippen und ändern.
- 04Wochenstunden eintragen und Woche oder Monat wählen: Stunden, Überstunden und Hinweise stehen daneben.
- 05Am Monatsende den Bericht als PDF oder für Excel (CSV) abgeben und eine Sicherung der Einträge herunterladen.
Bereit
0:00:00
Heute: 0:00 Std. gearbeitet · Pause 0 Min.
Gespeichert in diesem Browser
Ihre Einträge liegen nur auf diesem Gerät, in diesem Browser. Nichts wird übertragen, es gibt kein Konto.
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Einträge
Noch keine Einträge. Mit „Arbeitszeit starten“ beginnt die Erfassung; Vergessenes lässt sich nachtragen.
Arbeitszeit im Zeitraum
0:00 Std.
Summe aller Einträge ohne Pausen; ein laufender Eintrag bis jetzt.
- In Dezimalstunden
- 0,00 Std.
- Überstunden
- –
- Prüfung nach §§ 3 bis 5 ArbZG
- –
Für Lohnabrechnung und Stundenzettel.
Gegenüber Wochenstunden ÷ 5 an jedem Arbeitstag (Mo–Fr) mit Eintrag.
Pausen, höchstens 10 Stunden am Tag, 11 Stunden Ruhezeit.
Noch keine Einträge in diesem Zeitraum.
Zeiterfassung: diese Seite, Zeiterfassungs-Apps und eine Excel-Vorlage
Erfassen
- Diese Seite
- Timer mit Start, Pause und Ende; Nachtragen jederzeit
- Zeiterfassungs-Apps
- ja
- Excel-Vorlage
- Uhrzeit von Hand eintragen
Anmeldung
- Diese Seite
- keine, keine App nötig
- Zeiterfassungs-Apps
- Konto, oft für den Arbeitgeber
- Excel-Vorlage
- keine
Wo die Daten liegen
- Diese Seite
- in Ihrem Browser; Sicherung als Datei
- Zeiterfassungs-Apps
- beim Anbieter
- Excel-Vorlage
- in der Datei
Überstunden
- Diese Seite
- gegen die Wochenstunden, je Woche und Monat
- Zeiterfassungs-Apps
- ja
- Excel-Vorlage
- je nach Vorlage
Pausen und Ruhezeiten
- Diese Seite
- Hinweis nach § 3, § 4 und § 5 ArbZG
- Zeiterfassungs-Apps
- teils
- Excel-Vorlage
- je nach Vorlage
Bericht
- Diese Seite
- PDF und CSV für den gewählten Zeitraum
- Zeiterfassungs-Apps
- ja
- Excel-Vorlage
Mehrere Mitarbeiter
- Diese Seite
- nein, eine Person je Gerät
- Zeiterfassungs-Apps
- ja
- Excel-Vorlage
- eine Datei je Person
Annahmen und Quellen
- Erfassungspflicht
- Arbeitgeber müssen Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit erfassen; sie können die Erfassung an die Beschäftigten übertragen und bleiben verantwortlich.
- BAG, Beschluss vom 13.09.2022, 1 ABR 22/21, https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/1-abr-22-21/
- Form
- Keine Form vorgeschrieben. Ein Entwurf des Bundesarbeitsministeriums sieht eine elektronische Erfassung am selben Tag vor; beschlossen ist er nicht (Stand Oktober 2026).
- BMAS, Fragen und Antworten zur Arbeitszeiterfassung, https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsrecht/Arbeitnehmerrechte/Regelungen-zur-Arbeitszeit/Fragen-und-Antworten/faq-arbeitszeiterfassung.html
- Arbeitszeit
- Zeit vom Beginn bis zum Ende ohne die Ruhepausen; über Mitternacht zählt ein Eintrag zum Tag, an dem er beginnt.
- § 2 Abs. 1 ArbZG, https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__2.html
- Pausen
- Mehr als 6 bis 9 Stunden: mindestens 30 Minuten; mehr als 9 Stunden: 45 Minuten. Bei einem laufenden Eintrag erst nach „Beenden“ geprüft.
- § 4 ArbZG, https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__4.html
- Höchstarbeitszeit
- Mehr als 10 Stunden an einem Tag (alle Einträge des Datums zusammen) werden markiert; den Ausgleich auf 8 Stunden im Schnitt prüft die Seite nicht.
- § 3 ArbZG, https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__3.html
- Ruhezeit
- Mindestens 11 Stunden vor einem Eintrag an einem anderen Datum; Einträge am selben Datum sind ein geteilter Arbeitstag.
- § 5 Abs. 1 ArbZG, https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__5.html
- Überstunden
- Arbeitszeit minus Wochenstunden ÷ 5 an jedem Montag bis Freitag mit Eintrag. Tage ohne Eintrag (Urlaub, Krankheit, Feiertag, frei) zählen weder plus noch minus; Arbeit am Wochenende zählt ganz.
- Rechenweg dieser Seite
- Zeitraum
- Woche (Montag bis Sonntag), Monat und Vormonat nach dem Datum dieses Geräts, oder alle Einträge. Summen, Liste und Bericht zeigen nur den Zeitraum; die anderen Einträge bleiben gespeichert.
- Rechenweg dieser Seite
- Speicherung
- Jede Änderung wird sofort im Browser dieses Geräts gespeichert (localStorage); nichts wird übertragen. Mit dem ersten Eintrag bittet die Seite den Browser, die Daten dauerhaft vorzuhalten. Gelöscht werden sie mit den Browserdaten, am Ende eines privaten Fensters und in Safari, wenn die Seite 7 Tage nicht geöffnet wurde. Die Sicherung als Datei bringt sie zurück.
- Umsetzung dieser Seite; WebKit, „Full Third-Party Cookie Blocking and More“ (7-Tage-Grenze für Website-Daten seit Safari 13.1), https://webkit.org/blog/10218/full-third-party-cookie-blocking-and-more/
- Aufbewahrung
- Mindestens zwei Jahre, bei Minijobs Aufzeichnung spätestens am siebten Tag nach dem Arbeitstag.
- § 16 Abs. 2 ArbZG, https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__16.html; § 17 MiLoG, https://www.gesetze-im-internet.de/milog/__17.html
Häufige Fragen
Arbeitszeiten schon beim Planen einhalten
DispatchPing erstellt aus Auftragsliste und Technikerliste einen Wochenplan, der Schichtregeln und Qualifikationen berücksichtigt.