Kostenloses Werkzeug · ohne Anmeldung
Rechnung erstellen kostenlos
Formular ausfüllen, Rechnung herunterladen: eine PDF, die zugleich E-Rechnung im Format ZUGFeRD ist, mit allen Pflichtangaben nach § 14 UStG und einem GiroCode zum Bezahlen. Ohne Anmeldung, und alles entsteht in Ihrem Browser.
Stand: 10.10.2026
So funktioniert's
- 01Ihre Angaben eintragen: Name, Anschrift, Steuernummer oder USt-IdNr. und IBAN. Auf Wunsch merkt sich dieser Browser sie für die nächste Rechnung.
- 02Den Kunden eintragen. Bei Privatkunden die passende Art wählen, bei Behörden die Leitweg-ID angeben.
- 03Rechnungsnummer, Datum und Zahlungsziel prüfen und die Umsatzsteuer wählen.
- 04Die Positionen erfassen. Die Vorschau zeigt die Rechnung, während Sie tippen.
- 05Herunterladen, sobald alle Pflichtangaben vollständig sind.
Pflichtangabe
Rechnungsbetrag
0,00 €
Netto plus Umsatzsteuer: der Betrag, den Ihr Kunde zahlt.
- Netto
- 0,00 €
- Umsatzsteuer
- 0,00 €
- Pflichtangaben
- Fehlt: Ihr Name oder Firmenname, Ihre Anschrift, Steuernummer oder USt-IdNr., Name des Kunden, Anschrift des Kunden, Rechnungsnummer, Rechnungsdatum, Leistungsdatum, Beschreibung in Position 1, Preis in Position 1
Summe der Positionen, jede auf Cent gerundet.
Je Steuersatz auf die Netto-Summe berechnet, auf Cent gerundet.
Geprüft nach § 14 Abs. 4 UStG: Name, Anschrift, Steuernummer, Nummer, Daten und Positionen.
Die Vorschau zeigt den Entwurf. Sobald die fehlenden Angaben ergänzt sind, können Sie die Rechnung herunterladen.
Der Download ist möglich, sobald die Pflichtangaben vollständig sind.
Rechnung erstellen: dieser Generator, Word- und Excel-Vorlagen und Rechnungsprogramme
E-Rechnung
- Dieser Generator
- in der PDF enthalten (ZUGFeRD), XRechnung für Behörden
- Word- und Excel-Vorlagen
- nicht möglich
- Rechnungsprogramme
- enthalten
Umsatzsteuer und Summen
- Dieser Generator
- je Steuersatz berechnet, auf Cent gerundet
- Word- und Excel-Vorlagen
- Formeln selbst pflegen
- Rechnungsprogramme
- berechnet
Pflichtangaben
- Dieser Generator
- geprüft, Fehlendes wird genannt
- Word- und Excel-Vorlagen
- nicht geprüft
- Rechnungsprogramme
- geprüft
Kleinunternehmer, Reverse Charge, Privatkunden
- Dieser Generator
- der passende Hinweis steht automatisch darauf
- Word- und Excel-Vorlagen
- selbst eintragen
- Rechnungsprogramme
- meist enthalten
GiroCode zum Bezahlen
- Dieser Generator
- auf jeder Rechnung mit IBAN
- Word- und Excel-Vorlagen
- nein
- Rechnungsprogramme
- teils
Anmeldung und Kosten
- Dieser Generator
- keine, kostenlos; Daten bleiben im Browser
- Word- und Excel-Vorlagen
- keine
- Rechnungsprogramme
- Konto mit E-Mail, nach der Testphase kostenpflichtig
Annahmen und Quellen
- Pflichtangaben
- Name und Anschrift beider Seiten, Steuernummer oder USt-IdNr., Rechnungsdatum, fortlaufende Rechnungsnummer, Menge und Art der Leistung, Leistungsdatum oder -zeitraum, Entgelt nach Steuersätzen, Steuersatz und Steuerbetrag oder der Hinweis auf die Steuerbefreiung, bei Arbeiten am Grundstück für Privatkunden der Hinweis zur Aufbewahrung.
- § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1–9 UStG, https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__14.html
- E-Rechnung
- Eine Rechnung in einem strukturierten Format nach der Norm EN 16931, die elektronisch verarbeitet werden kann. Pflicht bei Leistungen an andere Unternehmen im Inland; empfangen können muss sie jedes Unternehmen seit 1. Januar 2025.
- § 14 Abs. 1 Satz 3–6 und Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 UStG, https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__14.html
- Übergangsfristen
- Für Umsätze bis 31.12.2026 sind Papier- und, mit Zustimmung des Empfängers, PDF-Rechnungen an Unternehmen noch erlaubt; bis 31.12.2027, wenn der Vorjahresumsatz höchstens 800.000 € betrug.
- § 27 Abs. 38 UStG, https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__27.html
- Kleinbetragsrechnungen
- Bis 250 € Gesamtbetrag genügen weniger Angaben und keine E-Rechnung. Dieser Generator schreibt trotzdem alle Angaben auf die Rechnung.
- § 33 UStDV, https://www.gesetze-im-internet.de/ustdv_1980/__33.html
- Kleinunternehmer
- Vorjahresumsatz höchstens 25.000 €, im laufenden Jahr höchstens 100.000 €. Keine Umsatzsteuer, stattdessen der Hinweis auf die Steuerbefreiung. Keine Pflicht zur E-Rechnung.
- § 19 Abs. 1 UStG, https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__19.html; § 34a UStDV, https://www.gesetze-im-internet.de/ustdv_1980/__34a.html
- Reverse Charge
- Der Kunde schuldet die Umsatzsteuer: keine Umsatzsteuer auf der Rechnung, dafür der Hinweis „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“. Die E-Rechnung braucht dafür die USt-IdNr. des Kunden.
- § 13b UStG, https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__13b.html; § 14a Abs. 5 UStG, https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__14a.html; EN 16931 Regel BR-AE-02
- Privatkunden, Arbeiten an Haus oder Grundstück
- Rechnung innerhalb von sechs Monaten, mit dem Hinweis, dass der Kunde sie zwei Jahre aufbewahren muss. Gilt für steuerpflichtige Leistungen, also nicht für Kleinunternehmer.
- § 14 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 und Abs. 4 Satz 1 Nr. 9 UStG, https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__14.html; § 14b Abs. 1 Satz 5 UStG, https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__14b.html
- Steuersätze
- 19 % allgemein, 7 % ermäßigt, 0 % nur wo gesetzlich vorgesehen (z. B. Photovoltaikanlagen).
- § 12 UStG, https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__12.html
- Rundung
- Jede Position (Menge mal Einzelpreis) auf Cent; die Umsatzsteuer je Steuersatz auf die Summe dieser Positionen, auf Cent, kaufmännisch gerundet.
- EN 16931-1 Regeln BR-CO-10, BR-CO-17 und BR-DEC; https://github.com/ConnectingEurope/eInvoicing-EN16931
- Rabatte
- Eine Position mit Minuspreis mindert den Betrag ihres Steuersatzes. In der E-Rechnung steht sie als negative Menge zu positivem Preis, weil der Preis nicht negativ sein darf. Der Rechnungsbetrag selbst darf nicht negativ sein.
- EN 16931-1 Regel BR-27; https://github.com/ConnectingEurope/eInvoicing-EN16931
- Formate
- ZUGFeRD 2.5 / Factur-X 1.09 im Profil EN 16931: PDF/A-3b mit der Rechnung als factur-x.xml (CII). XRechnung 3.0 (CII) für öffentliche Auftraggeber, mit Leitweg-ID, Ansprechpartner, Telefon und den E-Mail-Adressen beider Seiten. Geprüft mit dem Mustang-Validator (ZUGFeRD-2.5-Regeln, veraPDF) und dem KoSIT-Validator (XRechnung 3.0.2).
- FeRD, ZUGFeRD 2.5 vom 10.06.2026, https://www.ferd-net.de/fileadmin/user_upload/FeRD/f%C3%BCr_FeRD-Meldungen/20260610_ZUGFeRD_2_5_Factur-X_1_09_Press_Release_DE.pdf; KoSIT, XRechnung, https://xeinkauf.de/xrechnung/
- GiroCode
- QR-Code für die Überweisung nach EPC-Standard (Version 002, UTF-8): Empfänger, IBAN, BIC, Betrag und „Rechnung“ mit Nummer als Verwendungszweck. Nur mit IBAN, nicht im Entwurf.
- European Payments Council, EPC069-12 Version 3.0 vom 13.09.2022, https://europeanpaymentscouncil.eu/sites/default/files/kb/file/2022-09/EPC069-12%20v3.0%20Quick%20Response%20Code%20-%20Guidelines%20to%20Enable%20the%20Data%20Capture%20for%20the%20Initiation%20of%20an%20SCT_0.pdf
- Geltungsbereich
- Rechnungen in Euro an Kunden in Deutschland. Nicht enthalten: Gutschriften und Rechnungskorrekturen, Anzahlungs- und Schlussrechnungen, Kunden im Ausland, Differenzbesteuerung.
- Umfang dieses Generators
- Eingabegrenzen
- 1 bis 200 Positionen; Menge über 0 bis 1.000.000, Einzelpreis bis ±1.000.000 €, je bis vier Nachkommastellen; Rechnungsbetrag bis 99.999.999,99 €; Texte bis 500 Zeichen in lateinischer Schrift; Zahlungsziel 0 bis 365 Tage.
- Technische Grenzen dieses Generators, keine gesetzlichen
- Datenschutz
- Rechnung, Vorschau und Dateien entstehen im Browser; nichts wird übertragen. Nur wenn Sie es anhaken, bleiben Ihre eigenen Angaben auf diesem Gerät gespeichert, Kunden und Positionen nie.
- Umsetzung dieser Seite (lib/tools/rechnung.ts, gemeinsame Werkzeugansicht)
Häufige Fragen
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