Begriffe erklärt · mit Quellen

Überstunden Definition: was zählt, was bezahlt wird

Überstunden sind Arbeitsstunden über die vereinbarte regelmäßige Arbeitszeit hinaus. Ein Gesetz definiert sie nicht; ob sie bezahlt werden, hängt davon ab, ob der Arbeitgeber sie veranlasst hat und was der Vertrag regelt. Hier stehen die Begriffe rund um Überstunden, jeder mit seiner Quelle.

Stand: 12.10.2026

Begriffe von A bis Z

Überstunden

Überstunden sind Arbeitsstunden über die Arbeitszeit hinaus, die für das Arbeitsverhältnis gilt, also über die im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung vereinbarte regelmäßige Arbeitszeit. Ein Gesetz definiert den Begriff nicht; so verwenden ihn das Bundesarbeitsgericht und die Praxis. Was dabei als Arbeit zählt, richtet sich nach der Arbeitszeit-Definition (§ 2 Abs. 1 ArbZG): auch erforderliche Fahrten zwischen Einsätzen, keine Ruhepausen. Ob Überstunden bezahlt, mit Zuschlag bezahlt oder durch Freizeit ausgeglichen werden, ist eine eigene Frage; sie hängt vom Vertrag und davon ab, ob der Arbeitgeber die Stunden veranlasst hat.

Beispiel: Ein Servicetechniker hat 38 Wochenstunden vereinbart. In einer Woche arbeitet er wegen eines Störfalls 41 Stunden, Fahrten zwischen den Kunden eingeschlossen. Das sind 3 Überstunden.

Siehe auch: Mehrarbeit, Anordnung, Billigung, Duldung, Überstundenzuschlag, Freizeitausgleich und Arbeitszeitkonto

Anordnung, Billigung, Duldung

Bezahlen muss der Arbeitgeber Überstunden nur, wenn er sie veranlasst hat oder sie ihm zuzurechnen sind: Er hat sie angeordnet, nachträglich gebilligt, wissentlich geduldet, oder sie waren für die zugewiesene Arbeit nötig. Wer Überstundenvergütung verlangt, muss darlegen, an welchen Tagen er wie lange gearbeitet hat und dass der Arbeitgeber die Stunden veranlasst hat; bloße Anwesenheit im Betrieb reicht nicht (BAG, Urteil vom 04.05.2022, 5 AZR 359/21). Daran hat die Pflicht zur Zeiterfassung nichts geändert. Eine eigene, tägliche Aufstellung mit Beginn, Ende, Pausen und Anlass ist deshalb der beste Nachweis.

Beispiel: Die Disposition schickt eine Technikerin um 16:30 Uhr noch zu einem Notfall, der bis 18:15 Uhr dauert. Die Stunden sind angeordnet. Bleibt jemand dagegen aus eigenem Antrieb länger, ohne dass der Chef davon weiß oder die Arbeit es verlangt, sind es keine veranlassten Überstunden.

Siehe auch: Überstunden, Verjährung und Ausschlussfristen

Freizeitausgleich und Arbeitszeitkonto

Statt Geld können Überstunden durch freie Zeit ausgeglichen werden, wenn Vertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung das vorsehen. Meist werden sie dafür auf einem Arbeitszeitkonto gesammelt: Plusstunden kommen hinzu, freie Stunden oder Tage gehen ab. Wie viele Stunden das Konto halten darf, bis wann es ausgeglichen sein muss und was am Ende eines Arbeitsverhältnisses mit dem Guthaben geschieht, regelt die jeweilige Vereinbarung.

Beispiel: Ein Haustechniker sammelt im Winter 24 Überstunden auf seinem Zeitkonto und nimmt im Frühjahr drei freie Tage zu je 8 Stunden. Das Konto steht danach wieder bei null.

Siehe auch: Überstunden, Plusstunden in Gleitzeit

Höchstarbeitszeit

Überstunden sind nur innerhalb der gesetzlichen Grenzen erlaubt: werktäglich höchstens acht Stunden, bis zu zehn, wenn im Durchschnitt von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen acht Stunden je Werktag nicht überschritten werden (§ 3 ArbZG). Werktage sind Montag bis Samstag; so ergeben sich höchstens 48 Stunden je Woche im Durchschnitt und 60 in einer einzelnen Woche. Arbeitszeit über acht Stunden am Werktag muss der Arbeitgeber aufzeichnen und die Nachweise mindestens zwei Jahre aufbewahren (§ 16 Abs. 2 ArbZG). Tarifverträge können in Grenzen abweichen. Eine Reform mit einer wöchentlichen statt täglichen Grenze ist bisher nur ein Entwurf des Bundesarbeitsministeriums (Stand 12.10.2026).

Beispiel: Eine Technikerin arbeitet in einer Woche Montag bis Freitag je 10 Stunden. Das ist zulässig, wenn sie das in den folgenden Wochen ausgleicht, etwa mit kürzeren Tagen, so dass sie im Schnitt bei 8 Stunden je Werktag bleibt.

Siehe auch: Überstunden, Mehrarbeit

Mehrarbeit

Mehrarbeit ist kein einheitlicher Begriff. Im engen, gesetzlichen Sinn ist es Arbeit über die gesetzliche Grenze von acht Stunden je Werktag (§ 3 ArbZG) hinaus; so versteht das Bundesarbeitsgericht auch das Recht schwerbehinderter Menschen, auf Verlangen von Mehrarbeit freigestellt zu werden (§ 207 SGB IX; BAG, Urteil vom 03.12.2002, 9 AZR 462/01). Viele Tarifverträge und der Alltag nennen dagegen jede Arbeit über die vereinbarte Zeit hinaus Mehrarbeit, also dasselbe wie Überstunden. Bei Teilzeit heißen die Stunden über die vereinbarte Teilzeit hinaus bis zur Vollzeit oft Mehrarbeit oder Mehrstunden. Welche Bedeutung gilt, ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag oder Tarifvertrag.

Beispiel: Ein schwerbehinderter Techniker mit 40 vereinbarten Wochenstunden soll an einem Tag 9 Stunden arbeiten. Die neunte Stunde liegt über acht Stunden werktäglich; von ihr kann er sich auf Verlangen freistellen lassen.

Siehe auch: Überstunden, Höchstarbeitszeit, Überstundenzuschlag

Pauschale Abgeltung

Eine Klausel wie „Erforderliche Überstunden sind mit dem Monatsgehalt abgegolten“ ist unwirksam, wenn nicht erkennbar ist, wie viele Stunden das Gehalt abdeckt (BAG, Urteil vom 01.09.2010, 5 AZR 517/09). Die Überstunden sind dann zu bezahlen. Wirksam ist eine Klausel, die eine bestimmte Zahl nennt, etwa die ersten 20 Überstunden im Monat (BAG, Urteil vom 16.05.2012, 5 AZR 331/11). Ohne Vereinbarung gilt eine Vergütung als stillschweigend vereinbart, wenn die Arbeit nur gegen Vergütung zu erwarten ist (§ 612 Abs. 1 BGB). Daran fehlt es nach dem Bundesarbeitsgericht regelmäßig bei einem Gehalt über der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung (2026: 8.450 € im Monat) (BAG, Urteil vom 22.02.2012, 5 AZR 765/10).

Beispiel: Im Arbeitsvertrag steht: „Mit dem Gehalt sind bis zu 10 Überstunden im Monat abgegolten.“ Leistet die Technikerin 14 angeordnete Überstunden, sind 4 davon zu bezahlen oder auszugleichen.

Siehe auch: Überstunden, Überstundenzuschlag

Pflicht zu Überstunden

Überstunden muss nur leisten, wer sich dazu verpflichtet hat: im Arbeitsvertrag, durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung. Ohne eine solche Regel kann der Arbeitgeber sie nur in echten Notfällen verlangen, etwa um einen Schaden vom Betrieb abzuwenden; das folgt aus der Pflicht zur Rücksicht auf die Interessen des anderen (§ 241 Abs. 2 BGB). Gibt es einen Betriebsrat, bestimmt er bei der vorübergehenden Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit mit (§ 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG). Auch eine Pflicht zu Überstunden endet an den gesetzlichen Grenzen der Höchstarbeitszeit und der Ruhezeit von elf Stunden (§ 5 ArbZG).

Beispiel: Der Vertrag einer Technikerin erlaubt „betrieblich notwendige Überstunden im gesetzlichen Rahmen“. Nach einem Einsatz bis 23:00 Uhr darf sie trotzdem frühestens um 10:00 Uhr wieder eingeplant werden.

Siehe auch: Höchstarbeitszeit, Anordnung, Billigung, Duldung

Plusstunden in Gleitzeit

Plusstunden in Gleitzeit sind Stunden über die Sollzeit, die Beschäftigte innerhalb des Gleitzeitrahmens selbst einteilen. Sie sind keine Überstunden im engen Sinn, weil der Arbeitgeber sie nicht anordnet; sie werden nach den Gleitzeitregeln wieder abgebaut. Ordnet der Arbeitgeber dagegen Arbeit über den Gleitzeitrahmen oder die Sollzeit hinaus an, können daraus Überstunden werden. Was gilt, steht in der Gleitzeitvereinbarung.

Beispiel: Ein Disponent arbeitet in Gleitzeit an drei Tagen je eine Stunde länger, weil es ihm passt, und geht am Freitag drei Stunden früher. Es sind keine Überstunden entstanden.

Siehe auch: Freizeitausgleich und Arbeitszeitkonto, Überstunden

Überstundenzuschlag

Einen gesetzlichen Überstundenzuschlag gibt es nicht. Ob und wie viel Zuschlag gezahlt wird, regeln Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung; üblich sind 25 bis 50 Prozent. Eine Zuschlagsregel, die erst greift, wenn die Arbeitszeit einer Vollzeitkraft überschritten ist, benachteiligt Teilzeitbeschäftigte und ist insoweit unwirksam (BAG, Urteil vom 05.12.2024, 8 AZR 370/20). Steuerlich sind Überstundenvergütung und -zuschläge voll steuer- und beitragspflichtig; steuerfrei sind nur Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit in festen Grenzen (§ 3b EStG). Eine Steuerfreiheit für Überstundenzuschläge ist angekündigt, aber nicht in Kraft (Stand 12.10.2026).

Beispiel: Eine Technikerin mit 20 € Stundenlohn und 25 % tariflichem Zuschlag leistet 4 Überstunden. Sie erhält 4 × 20 € × 1,25 = 100 € brutto; was netto bleibt, rechnet der Überstunden Rechner.

Siehe auch: Pauschale Abgeltung, Mehrarbeit

Verjährung und Ausschlussfristen

Der Anspruch auf Bezahlung von Überstunden verjährt in drei Jahren (§ 195 BGB), gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem er entstanden ist (§ 199 Abs. 1 BGB). Viele Arbeits- und Tarifverträge setzen aber kürzere Ausschlussfristen, oft drei Monate: Wer seine Überstunden nicht rechtzeitig schriftlich oder in Textform geltend macht, verliert den Anspruch. Eine solche Frist kann den Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn nicht beseitigen (§ 3 MiLoG).

Beispiel: Überstunden aus dem März 2026 verjähren mit Ablauf des 31.12.2029. Sind sie mit dem Märzgehalt Ende März fällig und steht im Vertrag eine Ausschlussfrist von drei Monaten ab Fälligkeit, müssen sie bis Ende Juni 2026 geltend gemacht werden.

Siehe auch: Anordnung, Billigung, Duldung, Überstunden

Vier Arten zusätzlicher Stunden: Woran sie gemessen werden und was daraus folgt.

Überstunden

Gemessen an
der vereinbarten regelmäßigen Arbeitszeit
Was folgt
Bezahlung oder Freizeitausgleich nach Vertrag, wenn der Arbeitgeber sie veranlasst hat

Mehrarbeit (gesetzlich)

Gemessen an
acht Stunden je Werktag nach § 3 ArbZG
Was folgt
Aufzeichnungspflicht nach § 16 Abs. 2 ArbZG; Schwerbehinderte können Freistellung verlangen

Mehrstunden in Teilzeit

Gemessen an
der vereinbarten Teilzeit, bis zur Vollzeit
Was folgt
wie Überstunden; ein Zuschlag erst ab Vollzeit benachteiligt Teilzeitkräfte (BAG 8 AZR 370/20)

Plusstunden in Gleitzeit

Gemessen an
der Sollzeit, selbst eingeteilt
Was folgt
Abbau im Gleitzeitrahmen; keine Überstunden, solange nicht angeordnet

Häufige Fragen

Überstunden einplanen, bevor sie entstehen

DispatchPing erstellt aus Auftragsliste und Technikerliste einen Wochenplan, der Schichtregeln und Qualifikationen berücksichtigt.